Berechnen Sie Ihre Kombinationspflege
Kombinationspflege-Rechner
Berechnung der anteiligen Auszahlung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen nach § 38 SGB XI.
Grundlage
Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld im Verhältnis der nicht genutzten Sachleistung aus.
- ab Pflegegrad 2
- häusliche Pflege
- Auszahlung immer prozentual
Pflegegeld = Pflegegeld vollständig × (100 − genutzter Sachleistungsanteil) / 100.
Leistungsbeträge (Stand 2025)
Hinterlegte Monatsbeträge:
- PG 2: Pflegegeld 347 € · Sachleistung 796 €
- PG 3: Pflegegeld 599 € · Sachleistung 1.497 €
- PG 4: Pflegegeld 800 € · Sachleistung 1.859 €
- PG 5: Pflegegeld 990 € · Sachleistung 2.299 €
Für 2026 werden hier die gleichen Werte vorbelegt.
Berechnungsprinzip
1. Pflegegrad ermitteln → maßgebliche Monatsbeträge stehen fest.
2. Anteil der tatsächlich abgerechneten Sachleistung bestimmen (in € oder %).
3. Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.
Musterfall
Sachleistung genutzt: 60 %
→ auszuzahlen sind 40 % des Pflegegeldes.
Genutzter Anteil + auszuzahlender Anteil = 100 %.
