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Kombinationspflege-Rechner

Berechnung der anteiligen Auszahlung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen nach § 38 SGB XI.

Grundlage

Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld im Verhältnis der nicht genutzten Sachleistung aus.

  • ab Pflegegrad 2
  • häusliche Pflege
  • Auszahlung immer prozentual

Pflegegeld = Pflegegeld vollständig × (100 − genutzter Sachleistungsanteil) / 100.

Leistungsbeträge (Stand 2025)

Hinterlegte Monatsbeträge:

  • PG 2: Pflegegeld 347 € · Sachleistung 796 €
  • PG 3: Pflegegeld 599 € · Sachleistung 1.497 €
  • PG 4: Pflegegeld 800 € · Sachleistung 1.859 €
  • PG 5: Pflegegeld 990 € · Sachleistung 2.299 €

Für 2026 werden hier die gleichen Werte vorbelegt.

Berechnungsprinzip

1. Pflegegrad ermitteln → maßgebliche Monatsbeträge stehen fest.

2. Anteil der tatsächlich abgerechneten Sachleistung bestimmen (in € oder %).

3. Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt.

Musterfall

Sachleistung genutzt: 60 %

→ auszuzahlen sind 40 % des Pflegegeldes.

Genutzter Anteil + auszuzahlender Anteil = 100 %.

Berechnung

Wird ein Eurobetrag angegeben, wird daraus der Prozentsatz berechnet. Wird nur ein Prozentsatz angegeben, wird dieser direkt verwendet.
Ob geplant oder plötzlich – wir sind jederzeit an Ihrer Seite.
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