Pflegeschulungen nach § 45a SGB XI

Pflegefachliche Beratung – gesetzlich anerkannt und kostenlos

Pflegeschulungen nach § 45a SGB XI

Angehörige sicher anleiten – praxisnah & kostenlos

Individuelle oder Gruppen-Schulung für pflegende Angehörige & ehrenamtliche Pflegepersonen – bei Ihnen zu Hause, in Präsenz oder digital. Ziel: konkrete Handgriffe, Sicherheit im Alltag und Entlastung.

ZielgruppePG 1–5Angehörige & Ehrenamtliche
FormateEinzel & GruppePräsenz & Online
Dauerje 45–90 Min.modular
Kosten0 €Abrechnung über Pflegekasse
Für Pflegebedürftige kostenfrei. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was wir schulen – Beispiele aus der Praxis

Körperpflege & Prophylaxen (Dekubitus, Sturz) Mobilisation & Transfer (Bett ⇆ Rollstuhl) Lagerung & rückenschonendes Arbeiten Inkontinenz: Vorlagen, Katheter, Stoma-Basics Wund-Basics für Laien (Beobachtung, Hygiene) Medikamentenorganisation (Laien-Sicherheit) Ernährung & Trinkmengen (inkl. PEG-Umgang) Demenz: Kommunikation & Deeskalation Hilfsmittel & Wohnraumanpassung Notfälle zuhause: Sturz, plötzliche Verschlechterung Pflegealltag strukturieren & Entlastung planen
Individuell statt Theorie: Wir passen Inhalte an Ihre konkrete Pflegesituation an (Pflegegrad, Diagnosen, Wohnumfeld, Ressourcen).
Wer kann teilnehmen?
Angehörige & ehrenamtliche Pflegepersonen von Menschen mit Pflegegrad 1–5. Teilnahme einzelner oder mehrerer Personen möglich – auch ohne den Pflegebedürftigen.
Ort & Durchführung
Zu Hause, in unseren Räumen, in Einrichtungen oder online. Einzel-Coaching oder Gruppenkurs – je nach Bedarf.
Kosten & Abrechnung
Für Pflegebedürftige kostenfrei. Wir dokumentieren die Schulung und rechnen direkt über die Pflegekasse ab.
Nachweis & Dokumentation
Teilnahme-/Schulungsprotokoll mit Datum, Dauer, Inhalten & Unterschrift(en). Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie.

Kurz erklärt: § 45a vs. § 37 Abs. 3

  • § 45a Pflegeschulung: Lehr-/Anleitungsangebot für Angehörige & Ehrenamtliche – freiwillig, praxisnah, je nach Bedarf mehrmals möglich.
  • § 37 Abs. 3 Beratungseinsatz: Pflicht für Pflegegeld-Empfänger (PG 2–5) in festen Intervallen – Qualitätssicherung & Leistungsberatung.

Schulung anfragen

Wir klären Inhalte, Umfang und Termin – individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.

Tipp: Kombiniere § 45a-Schulung mit einem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 – Wissen + Rechtssicherheit.
Nach oben scrollen